Wann & wie wir helfen

Wann unsere Hilfe zur Selbsthilfe erfolgen kann

Der Zweck der envivo Stiftung ist, einzelnen Personen oder Menschengruppen in Ausnahmesituationen – direkt oder mittelbar durch Unterstützung von Hilfsangeboten durch Sachmittel, Personen oder Medien – Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die geografische Ausdehnung der Stiftungstätigkeit ist dabei nicht beschränkt. Die Verbindung kurzfristiger Überbrückungshilfe und langfristig ausgerichteten Massnahmen ermöglicht eine ebenso gute wie nachhaltig wirksame Hilfe zur Selbsthilfe.

Unter Ausnahmesituationen verstehen wir Notsituationen, denen schicksalhafte biografische Brüche wie Unfälle, Krankheiten, temporäre oder dauerhafte Verluste von Fähigkeiten, Engagements, Personen, Beziehungen oder Ressourcen, Trennungen von familiären Banden als Folge von Krieg oder Naturkatastrophen oder Bildungsmängel als Folge ungenügender finanzieller oder erzieherischer Ausstattung zugrunde liegen, die nicht oder sachwidrig unzureichend durch staatliche Sicherungs- und Unterstützungsangebote gemildert werden.

Die Unterstützung soll dabei auf eine Stabilisierung der Situation der Notleidenden und deren persönliche, gesellschaftliche sowie kulturelle Teilhabe und Integration in der Gesellschaft gerichtet sein und in der Regel für die Übergangszeit gewährt werden, jedoch nicht im Sinne einer dauernden und üblicherweise nicht im Sinne einer rein finanziellen Bezuschussung. Die Stiftung kann ausserdem Projekte zur Sensibilisierung und Information über Risikofaktoren unterstützen, welche der Vermeidung solcher Notsituationen dienen und zukunftsorientierte Bildungsprojekte unterstützen.
Wir prüfen jeden einzelnen Fall genau und klären im voraus ab, ob die erforderliche Unterstützung von Familie, Staat, Versicherung oder sonstigen Institutionen erbracht werden könnte. Dabei achten wir auch auf das Verhältnis zwischen der Grössenordnung der erforderlichen Hilfeleistung und den zur Verfügung stehenden eigenen Mitteln und jenen, im familiären Umfeld. In jedem Fall erfolgt unsere Arbeit nach den strengen Vorgaben des Schweizer Datenschutzes. Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen der Stiftung. envivo erteilt keine Auskunft darüber, was die Gründe für das Ablehnen eines Gesuches sind. Die Unterstützung kann aus einer Kombination sinnvoller Hilfen bestehen. In der Regel müssen die Überbrückungsbeiträge nicht zurückgezahlt werden. envivo hilft dort, wo das soziale Netz Lücken aufweist. Meist betrifft dies die schwierige Übergangsphase vom akuten Schicksalsschlag bis zum Zeitpunkt, wo die wichtigsten Dinge geregelt sind. Immer wenn bereits ein Rechtsanspruch besteht, kann envivo nicht helfen. Die Stiftung ist kein Ersatz für das soziale Netzwerk des Bundes, der Kantone oder Gemeinden. Die Überbrückungshilfe von envivo erfolgt in der Regel einmalig.

Wie wir arbeiten und helfen

envivo finanziert ihre Tätigkeiten mit selbst erarbeiteten Mitteln sowie mit Zuwendungen aus dem privaten und öffentlichen Bereich. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sie legt ihr Vermögen sicher, frei von Interessen der Stiftungsräte und im Sinne einer nachhaltigen Wahrung und Vermehrung des Vermögens an. Der Stiftungsrat hat dazu ein spezielles Anlagereglement erlassen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wollen wir im Kleinen Grosses bewirken und den Lebenskrisen der Betroffenen Überbrückungshilfe leisten. Direkte, handfeste Lebenshilfe soll kein Luxus sein für Menschen oder Menschengruppen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind.