So stellen Sie bei envivo ein Hilfegesuch

Im Idealfall stellt die betroffene Person selbst das Gesuch, welchem wenn möglich ein Schreiben einer offiziellen Beratungsstelle beiliegt (amtliche Sozialdienststellen, Organisationen wie Pro Senectute oder Pro Infirmis, AHV und IV, etc). Das Gesuch kann von Drittpersonen gestellt werden, allerdings nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig. Folgende Angaben sind zwingend für ein Gesuch: Personalien der Betroffenen, Grund der aktuellen und unverschuldeten Notlage, aktuelle Einkommensverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen, Informationen von amtlichen Stellen und/oder Arbeitgeber sowie allfällige Wünsche bezüglich der Hilfeleistungen seitens envivo.

Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns vorab eine Email mit den Unterlagen. Wir melden uns bei Ihnen. Vielen Dank. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich und Ihre Daten nach den strengen Vorgaben des Schweizer Datenschutzes behandelt.